Heurigenkultur NÖ
Buschenschänken und Heurigen sind österreichisches Kulturgut.
Heurigenkultur in NÖ
Buschenschänken und Heurigen sind österreichisches Kulturgut, eine Form der Direktvermarktung und beliebtes Ausflugsziel. Dem heutigen Buschenschank geht eine langjährige Entwicklung voraus, die eng an die Geschichte des Weinbaus gekoppelt war.
Es lässt sich nicht genau sagen, wann der erste Buschenschank eröffnet wurde. Aller Wahrscheinlichkeit nach brachten die Franken und Bayern unter Karl dem Großen und Otto I. die Sitte des erlaubten „Weinausschanks an Fremde“ mit nach Österreich.
Im Mittelalter war der Buschenschank allgemein zugänglich und gemäß den örtlichen Verhältnissen besaß jeder Weinhauer eine sogenannte „Schankgerechtigkeit“.
Am 17. August 1784 erließ Kaiser Josef II. durch eine Zirkularverordnung ein geregeltes Buschenschankgesetz, das jeden Erzeuger von Lebensmitteln und Getränken ermächtigte, diese zu selbst festgelegten Zeiten und Preisen zu verkaufen. Grund des Erlasses war eine Klage eines Ortes der Grafschaft Görz, dessen Bewohner sich nicht dem Zwang des Grafen beugen wollten, der nur Wein aus seinen Gütern ausschenken ließ. Das Gesetz wurde bereits im 19. Jahrhundert mehrmals adaptiert und erweitert – 1883 wurde der Ausschank anzeigepflichtig und von der Bezirksbehörde kontrolliert, 1887 wurde erstmals der Verkauf von Brot erlaubt. Heute werden die Belange der Buschenschänken in Landesgesetzen geregelt.
Ein „Heuriger“ ist zum einen der Wein der letzten Ernte, der bis 11. November des Folgejahres so bezeichnet werden darf, zum anderen gleichzeitig ein Weinlokal. Dieser Begriff wird vor allem im Wiener und Niederösterreichischen Raum verwendet. Die offizielle und gesetzlich festgelegte Bezeichnung für Lokale, die vom Weinhauer betrieben werden, und nur den Ausschank von Eigenbauweinen erlauben, ist „Buschenschank“.
Unter „Mostheurigen“ versteht man Buschenschänken, die gegärten und ungegärten Fruchtsaft (meist aus Äpfeln und Birnen) aus eigener Erzeugung ausschenken (v. a. im Mostviertel und in der Buckligen Welt verbreitet).
Die Bezeichnung Buschenschank leitet sich vom Buschen ab, einem Bündel aus Zweigen (Föhren-, Tannen- oder Fichtenzweige), die als Kennzeichnung angebracht, also „ausg’steckt“ werden. Heurigenzeiger können auch aus Stroh oder Holz hergestellt sein, dies variiert je nach Region.
Die Ausschanklokale waren in früheren Zeiten sehr primitiv. Es wurde Großteils in den Wohnräumen des Winzers ausgeschenkt. Als sanitäre Anlagen dienten das Plumpsklo der Familie oder Verschläge mit Blechrinnen. Wenige Winzer steckten im Presshaus oder in einem Schuppen aus. Im Laufe der Zeit entwickelten sich die Buschenschänken weiter und es wurden rustikale, gemütliche Räumlichkeiten eingerichtet.
Heurigenbesuche waren damals in erster Linie Besuche bei Freunden. Daran hat sich nicht viel geändert. Auch heute lebt die Institution Heurigen vom persönlichen Kontakt mit dem Winzer und seiner Familie.